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Submitted by ebertusDie hessische Landesregierung aus CDU und Grünen folgt in ihrer aktuellen Coronaverordnung einer gerichtlichen Entscheidung, nach der ausdrücklich auch Lebensmitteleinzelhändler die 2G-Regel anwenden dürfen. Einkaufen ist dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.
Zum Schmunzeln, oder auf die (momentane) Spitze getriebener Corona-Irrsinn? Mit Sicherheit wird dagegen geklagt werden; mit offenem Ausgang, versteht sich. Die Gerichte bis hoch zum Bundesverfassungsgericht sind schließlich weitgehend eingemeindet; insbesondere, was Corona angeht.
Die nächsten Bundesländer -soweit dort noch die bisherigen Regelungen gelten- wären für uns BW, Bayern und Rheinland-Pfalz, sind hin und zurück gut 100 bis 150 Kilometer einzuplanen; also nur etwas für Notfälle und inklusive der entsprechenden Fahrtkosten.
Alternativ stattdessen dann eben noch mehr Online kaufen ...