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29 Nov. 2019

Die darf man gut und richtig, aber genauso gut auch schmuddelig finden. Und dass ein privater Unternehmer als Hausherr  entscheiden kann was unter seinem Namen ggf.

gegen “Richtlinien und Werte” des Unternehmens verstoße,

das sei ebenfalls kaum bestritten, könnte eine Kündigung je nach Vertrag und AGB's vom Kunden schlimmstenfalls mit Schadenersatzforderungen beantwortet werden.


Ein Text bei Sputniknews  (aber auch anderswo nachzulesen) macht genau diesen Sachverhalt deutlich So scheint mir diese Kündigung zumindest implizit einmal mehr die Frage aufzuwerfen, wo heute, in einer vernetzten und arbeitsteiligen Gesellschaft die Grenzen privater Entscheidungsmacht liegen.

Bei so einem Webhoster? Beim Bereitsteller eines Girokontos? Beim Arbeitgeber? Beim Vermieter?  Beim Versorger mit Strom, Wasser und Internet? Überall und in der Regel stehen private Personen und Institutionen dahinter, können diesseits der vom Kunden  generierter  strafrechtlich relevanter Inhalte dennoch die "für sie" notwendige politische Korrektheit einfordern.