Wieder Eintrittsgeld beim Arzt?
Submitted by ebertusEigentlich ist die Rechtslage klar, so die kassenärztliche Vertretung in Bayern, müssen Ärzte Menschen mit Beschwerden, gar Schmerzen auch unabhängig vom Impfstatus grundsätzlich helfen. Eigentlich ...
Nach einem Bericht in der Tagesschau scheinen einige Ärzte das nun wohl anders zu sehen, wollen Patienten nun nur noch behandeln, wenn diese sich der 3G-Regel unterwerfen. Und Nachtigall ick hör dir trapsen, sind doch ab Montag (11.10.2021) die Tests kostenpflichtig. So trifft es sich dann wohl gut, dass man bei diesen Ärzten den Test gleich mal vor der Behandlung machen kann.
Es ist noch nicht so lange her, da musste man zehn Euro Eintrittsgeld beim Arzt bezahlen; das aber gnädigerweise nur einmal pro Quartal. Aktuell könnte die Gebühr für Ungeimpfte dann jedes Mal, bei jedem Arztbesuch anfallen. Und ob da zehn Euro reichen ...?
Kommentare
130,- €
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In Bayern soll 3G-Plus gelten, statt Schnelltests nur noch PCR-Tests, obwohl die ungeeignet sind und schon mal 130,- € kosten können. Angelika Gutsche beschreibt die Einzelheiten. https://www.freitag.de/autoren/gela/3g-plus-warum-sich-alle-impfen-lasse...
Schöner Artikel
Antwort auf: Rule Britannia zum Kommentar: 130,- €
einer dahingehend Geistesverwandten. Danke!
Und der olle "pleifel" ist als kritischer Komentator auch mal wieder zu lesen; wahrscheinlich doppelt immunisiert und steht jetzt für die nun regelmäßig kommenden Booster ganz vorne an
Politikergeschwätz
Antwort auf: Rule Britannia zum Kommentar: 130,- €
Quelle Wikipedia:
3G-Regel
Auf einer Bund-Länder-Konferenz am 10. August 2021 wurde beschlossen, dass die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorsehen. Tests sollen Voraussetzung sein für:
1. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
2. Zugang zur Innengastronomie
3. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
4. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
5. Sport im Innenbereich (z. B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
6. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts.
Außerdem wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle nach der Coronavirus-Testverordnung mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden.
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Und niemand realisiert, daß die mit der gentechnischen Rna-Plörre Geimpften sich jederzeit erneut anstecken und als hoch virulente Virenschleudern überall rein dürfen. Zu diesen ganzen Covid-19-Notverordnungen sollte es schnellstens einen Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages geben.
Ein toter Fisch fängt zuerst am Kopf zu stinken an.