2 Juli 2022

Der Maßnahmenstaat und die Daten

Submitted by Rule Britannia

Vorige Woche legte ein nach § 5 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes eingesetzter Sachverständigenrat seine "Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik" vor. Das Gremium wurde je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag besetzt und sollte vor allem die Vorgaben im Rahmen der verkündeten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beleuchten.

Schon im "Exective Summary" des Papiers wird die "fehlende ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung" der Maßnahmenorgie bemängelt. Diese (relevanten) Daten müssten systematisch erhoben, zusammengeführt und auswertet werden. Und dies bereits bevor die Zwangsmaßnahmen in Gang gesetzt werden. Denn nur dann kann empirisch erfasst werden, ob die intendierten Maßnahmen in der Praxis überhaupt zur Umsetzung gelangen. Nur dadurch könnte gezeigt werden, wie sich Infektionsraten unter dem Eindruck dieser Maßnahmen entwickeln. Fehlende Diskussionskultur wurde auch einmal kurz gestreift: „Wer alternative (...) Denkansätze vorschlug, wurde nicht selten ohne ausreichenden Diskurs ins Abseits gestellt.

Die Wirksamkeit der "Impfungen" wird im Papier völlig ausgeklammert: "Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 kann aus Gründen der Komplexität nicht behandelt werden, dies schließt auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit ein. Es müssten nicht nur die Anzahl der Impfungen, die Altersgruppen und mögliche Gegenanzeigen bzw. Vorerkrankungen betrachtet werden, sondern auch die verschiedenen Impfstoffe sowie die möglichen Kombinationen der verschiedenen Impfstoffe in jeglicher möglichen Variation miteinander verglichen werden." Damit erledigt sich das Thema "Impf"-Nebenwirkungen gleich mit.

Für die Wirksamkeit der Maßnahmen in den Pandemie-Jahren findet der Sachverständigenrat kaum Evidenz, schaut nur neidisch ins Ausland: „Während in anderen Ländern Möglichkeiten zur Einschätzung der Wirkung von nicht-pharmazeutischen Maßnahmen genutzt wurden, ist eine koordinierte Begleitforschung während der Corona-Pandemie in Deutschland weitgehend unterblieben“. Es gebe in D. auch künftig keinerlei Forschungskonzept, „um (…) auf Grundlage besserer Daten und darauf aufbauender Analysen die anstehenden Entscheidungen in der Pandemie zu fällen“.

Zudem habe die Politik keine der bereits geplanten oder laufenden Studien „zur Lösung der brennendsten Bekämpfungsfragen auf nationaler Ebene angestrengt“. So gebe es keine gemeinsam koordinierten Forschungsinitiativen. Weiter heißt es, in Deutschland würden „aktuelle Versorgungsdaten für wissenschaftliche Auswertungen nicht maschinenlesbar bzw. nur bedingt oder mit erheblichem Zeitverzug zur Verfügung“ stehen. Zusammengenommen sei die Qualität des Krisenhandelns dadurch „beeinträchtigt“. Mit dieser desaströsen Datenlage müsse man nun „als Gesellschaft“ umgehen. Das Maskentragen in Innenräumen bewertet die Kommission zwar grundsätzlich als positiv. Allerdings heißt es auch: „Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.“

Die u. a. von Christian Drosten immer wieder propagierten Schulschließungen werden skeptisch eingeordnet. So sei die „genaue Wirksamkeit von Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus“ weiterhin offen“. Die „deutlichen wissenschaftlichen Beobachtungen und Studien zu nicht-intendierten Wirkungen“ seien hingegen „nicht von der Hand zu weisen“. So heißt es im Evaluationsbericht, „die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden“ der Schüler seien „immens“. Die Lockdowns hätten zwar am Anfang jeweils „einen kurzfristigen positiven Effekt“, würden aber „auf Dauer von der Bevölkerung weniger akzeptiert werden und ihre Wirkung verlieren“. Umso schwerer würden dafür „die nicht-intendierten Folgen“ wie zunehmende häusliche Gewalt, die Zunahme von psychischen Erkrankungen und „existenzielle Nöte“.

Das schroffste Urteil über die Maßnahmen fällen wohl die Juristen: "Die mit § 5 Abs. 2 IfSG vorgenommene Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht nur nicht angeleitete, sondern zur Veränderung einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen ermächtigte Exekutive wird im rechtswissenschaftlichen Schrifttum de constitutione lata (nach geltendem Verfassungsrecht) zu Recht ganz überwiegend für verfassungswidrig gehalten." Gemeint ist der Rat der Gött*Innen aus Kanzlerin und Landesfürst*Innen, der sich immer wieder frech über die Gewaltenteilung hinweg gesetzt hatte. Künftig sollen konkrete Ermächtigungs-Grundlagen (auch außerhalb des IfSG) in einzelne Fachgesetze hinein gebastelt werden, was die zynischen Rechtsbrüche nur besser kaschieren würde.

Berechtigter Hauptkritikpunkt bleibt die bis heute sabotierte Datenerfassung und -verarbeitung, die wohl nach einem Bauernopfer (Tierarzt Wieler) weiter unter den Tisch unserer Qualitätsmedien gekehrt wird. Und wenn das nicht reicht, steht der Genosse Putin als Klaus Schwabs williger Helfer beim Angstmanagement stets an der Seite der globalistischen Polit-Oligarchen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download...

Kommentare

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Das ist doch ein schönes Beispiel dafür, wie und warum eine Planwirtschaft nicht auf Dauer funktionieren kann. Weil das so ist, und weil das vom real existierenden Sozialismus bereits historisch ausgetestet worden ist, haben wir Hoffnung – denn die stirbt nie oder zuletzt.