Hausherr

29 Nov. 2019

Die darf man gut und richtig, aber genauso gut auch schmuddelig finden. Und dass ein privater Unternehmer als Hausherr  entscheiden kann was unter seinem Namen ggf.

gegen “Richtlinien und Werte” des Unternehmens verstoße,

das sei ebenfalls kaum bestritten, könnte eine Kündigung je nach Vertrag und AGB's vom Kunden schlimmstenfalls mit Schadenersatzforderungen beantwortet werden.